Wegefarther Mühle

Mühlenturm

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Vorhaben:
Sanierung des Mühlenturms in der denkmalgeschützten Wegefarther Mühle zur Nutzung für museale Zwecke

Ident.-Nr.: 52016006501LDR


Das Vorhaben des Ortsvereins Wegefarth e.V. zur Sanierung des Mühlenturms in der Wegefarther Mühle wurde auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) vom 15.12.2014 mit Bewilligungsbescheid vom 29.08.2017 (Az: 22.3-511201) gefördert.

Die Wegefarther Mühle wurde im Rahmen folgender Arbeiten saniert:

 

Zimmererarbeiten

  • Sanierung der befallenen Balkendecken in den einzelnen Geschossen einschl. der Abbrucharbeiten.

Die Arbeiten im Dachgeschoss erwiesen sich als umfangreicher als geplant. Im Interesse der Gesamteinhaltung der Kosten wurde deshalb auf den Treppenlauf zum Dachspitz verzichtet.

  • Erneuerung der Treppenläufe
  • Ersatz der Dielung
  • Sanierung befallener Säulen

 

Bautenschutz

  • Deckenbalken, Rahmen, Säulen, Sparren und Streben vorbeugend und bekämpfend gegen holzzerstörende Insekten und Pilze imprägnieren

Verfahren:

  • Spritz-/Sprühverfahren mit Kulbasal B Combi nach Herstellervorschrift
  • Bohrloch-/Injektageverfahren mit Kulbasal B Combi nach Herstellervorschrift

 

Außenputzarbeiten

  • Gerüstarbeiten
  • losen Putz entfernen
  • vorspritzen
  • Unterputz herstellen
  • Deckputz herstellen
  • Schriftzug „Mühle Wegefarth“ am Straßengiebel erstellen

Bei den Putzarbeiten (und den anderen Arbeiten) wurden die Forderungen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung vom 121.02.2016 zugrunde gelegt.

Die Fassade der Untergrabenseite des Gebäudes war wie geplant in dieses Vorhaben nicht einbezogen, da als Voraussetzung für die erforderlichen Putzarbeiten das verfallene Turbinenhaus abgerissen werden muss. Die dann möglichen Putzarbeiten sind Bestandteil des geplanten Vorhabens „Wiedereinrichtung Wasserrad“.

 

Maurerarbeiten

  • Fensteröffnung im EG erneuern und kleinere Ausbesserungen im Außenwandbereich

 

Natursteinarbeiten

  • Reinigung/Freilegung der zu sanierenden Fenstergewände und Portale
  • Entfernung von Fremdteilen
  • Sicherungsmaßnahmen wie Verklebung und Vernadelung von Teilstückabrissen, Durchrissen und angerissenen Bauteilen
  • Ergänzungsmaßnahmen wie verfestigen sandender Steinpartien, Ergänzung punktueller und Fehlstellen größeren Volumens, Lieferung profilierter Neuteile und Fugenverschluss

 

Tischlerarbeiten

  • Erneuerung der Holzfenster (Kiefer, weiß), Teilung und Profilierung analog Originalbestand, 4 Drehflügel, angeschlagen mit Winkelbändern, Verschluss mit Vorreiber, Verglasung 3mm Float in Kittfalz, für Montage in Gewändefalz
  • Erneuerung Holzaußentüren (Kiefer, Hofseite 2flüglig, Straßenseite 1flüglig), mit Sicherheitsschloss

 

Reparatur Mühlenausrüstung

  • Reparatur Walzenstuhl und Quetsche
  • Die Reparatur des Aufzugs ist aus Kostengründen entfallen.
  • Der hölzerne Behälter der Mischmaschine (Behälter mit Mischwendel) musste zu Lasten der Aufzugreparatur komplett erneuert werden. Ausschlaggebend war der doch sehr desolate Zustand. Zum anderen wurde aufgrund der raumfüllenden Dominanz des Holzbehälters nicht auf diesen verzichtet. Im Gegensatz zum Aufzug der später in Eigenleistung komplettiert werden soll, war auch aus fachlich/handwerklichen Gründen nur eine Instandsetzung durch den Mühlenbau Schumann möglich.

 

Elektroarbeiten

  • Schaffung (interner) Elektroanschluss vom Nachbargebäude der Landwerkstatt
  • (Decken-)Beleuchtung der einzelnen Geschosse

 

Einrichtung Ausstellungsraum

  • Als Beispiel für mögliche Schautafeln in einer späteren Ausstellung wurde das historische technologische Schema der ursprünglichen Mühlenausrüstung von 1895 ausgewählt und in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde angefertigt. Die textliche und bildliche Darstellung historischer Wasserkraftstandorte (kartiert) in den Tälern der Striegis liegt in Form druckfähiger digitaler Dokumente vor (gesondertes Vorhabens „Entwicklung Ausstellungskonzeption“, Ident.-Nr. 522016005901LDR).

 

Im Bereich des Hoftür wurde der Eingangsbereich abgeflacht, um Rollstuhl- und Rollatorfahrern den Zugang zu erleichtern (Barrierefreiheit).

Die Sanierung erfolgte entsprechend der erteilten Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung vom 12.02.2016. Die Einhaltung der Energiesparverordnung (EnEV) betrifft das denkmalgeschützte Mühlengebäude nicht (s. §1 u. 2).

Die Planungen erfolgte durch die Planungs GmbH Th. Krispin, Bremen.

Die Bauleitung erfolgt durch den Ortsverein Wegefarth e.V.

LINK: Bautagebuch

 

Wegefarth, Oktober 2018