Wegefarther Mühle

Mühlenrad

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Vorhaben:

Anfertigungen einer Machbarkeitsstudie als Voraussetzung für die Wiedererrichtung
eines Wasserrades der denkmalgeschützten Wegefarther Mühle

 

Ident.-Nr.: 522017013801LDR

Das Vorhaben des Ortsvereins Wegefarth e.V. zur Sanierung des Mühlenturms in der Wegefarther Mühle wurde auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) vom 29.12.2014 mit Bewilligungsbescheid vom 02.05.2018 (Az: 22.3-511201) gefördert

Die Machbarkeitsstudie wurde von der Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH aus Bad Liebenwerda angefertigt. Dieser Studie lief unter der Regie von WTU eine Entwurfsvermessung vor, um entsprechende Vermessungsdaten zu erhalten, die den Ist-Zustand des einbezogen Abschnitts des Obergrabens der Wegefarther Mühle darstellen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass 3 Varianten aus planerischer Sicht als umsetzbar gelten. Es ist jedoch denkbar, schrittweise in Ausbaustufen vorzugehen. Damit kann auch auf geplante Maßnahmen der Ortsgestaltung Bezug genommen werden.

Die stufenweise Errichtung der 1. und 2. Ausbaustufe erscheint als erfolgsversprechend, weil zum einen erreicht wird, dass kein Wasser aus dem zur Verfügung stehenden Einzugsgebiet verloren geht und bedarfsgerecht der Mühle zugeführt werden kann. Zum anderen können vor allem die Maßnahmen aus der 2. Variante ein Bestandteil einer Gesamtgestaltung des Dorfplatzes werden. Hier könnten Synergieeffekte erzielt werden.

Die Kosten für die einzelnen Ausbaustufen sind in der Anlage 2 enthalten.

Die Kosten und Planungen für die Errichtung des Mühlenrades selbst und die Schaffung der dazu erforderlichen gebäudetechnischen Voraussetzungen sind nicht Bestandteil dieser Machbarkeitsstudie.

Die Machbarkeitsstudie (einschl. Vermessung) sind dem Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge in digitaler Form übergeben worden.

 

Wegefarth, Februar 2019